Jugendarbeitsschutzuntersuchung
Wer noch nicht 18 Jahre alt ist und ein Beschäftigungsverhältnis beginnen will,
muss sich einer ärztlichen Untersuchung unterziehen. Dies ist festgelegt im Jugendarbeitsschutzgesetz.
Für diese Untersuchung ist ein Untersuchungsberechtigungschein und ein Erhebungsbogen
notwendig. Diesen gibt es beim zuständigen Meldeamt des Hauptwohnsitzes.
Bei dieser Untersuchung wird vor allem beurteilt, ob der Jugendliche durch die Ausführung
bestimmter Tätigkeiten in seiner Gesundheit beeinträchtigt werden könnte.
Es werden Herz, Lunge, Bauch, Bewegungsapparat und die Sinnesorgane untersucht.
Der Impfpass wird überprüft.
Sollte in der Untersuchung festgestellt werden, dass der Entwicklungszustand des Jugendlichen
nicht altersentsprechend ist, gesundheitliche Beeinträchtigungen bestehen oder die angestrebte
Tätigkeit die gesundheitliche Entwicklung beeinträchtigen können, so wird eine Nachuntersuchung
angeordnet. Dies findet in der Regel 3- 6 Monate nach der Arbeitsaufnahme statt.
Der Arzt unterliegt bei dieser Untersuchung der Schweigepflicht.
Bitte bringen Sie zur Untersuchung mit:
Ausgefüllter und unterschriebener Erhebungsbogen
Untersuchungsberechtigungsschein
Impfpass
falls vorhanden: Sehhilfe, Allergiepass, Feststellungsbescheid über Behinderungen
zum Download:
Erhebungsbogen für die Erstuntersuchung