Hautkrebsvorsorge ab 35

Kategorie: Vorsorge | Veröffentlicht am: 12.05.2025 | Zugriffe: 83

Ab dem vollendeten 35. Lebensjahr

haben Sie alle 2 Jahre Anspruch auf eine Hautkrebsuntersuchung.

Diese beinhaltet die Erfassung von persönlichen und familiären

vorbestehenden Hautkrebserkrankungen oder Auffälligkeiten.

 

Anschließend findet eine umfassende Untersuchung der Haut statt mit Ergebnisbesprechung.

Sollten verdächtige Hautveränderungen gefunden werden, werden Sie

zunächst einem Dermatologen vorgestellt, welcher die Hautveränderung mitbeurteilt.

Der Dermatologe entnimmt gegebenenfalls eine Gewebeprobe zur weiteren Untersuchung.

 

 

Bitte bringen Sie zur Untersuchung mit:

Aufzeichnung eigener und familiärer Hauterkrankungen

Flyer Hautkrebsvorsorge der KBV

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