Liebe Patientinnen und Patienten,
aufgrund einer Änderung im Infektionsschutzgesetz müssen Sie bei dem Betreten der Praxis eine FFP2-Maske tragen. Eine einfache medizinische Maske reicht nicht mehr.
Weiterhin müssen alle, die nicht als Patienten zu uns kommen, also z.B. begleitende Personen, einen negativen Schnelltest vorweisen. Dieser darf nicht älter als 24 Stunden sein.