Hautkrebsvorsorge ab 35
Ab dem vollendeten 35. Lebensjahr
haben Sie alle 2 Jahre Anspruch auf eine Hautkrebsuntersuchung.
Diese beinhaltet die Erfassung von persönlichen und familiären
vorbestehenden Hautkrebserkrankungen oder Auffälligkeiten.
Anschließend findet eine umfassende Untersuchung der Haut statt mit Ergebnisbesprechung.
Sollten verdächtige Hautveränderungen gefunden werden, werden Sie
zunächst einem Dermatologen vorgestellt, welcher die Hautveränderung mitbeurteilt.
Der Dermatologe entnimmt gegebenenfalls eine Gewebeprobe zur weiteren Untersuchung.
Bitte bringen Sie zur Untersuchung mit:
Aufzeichnung eigener und familiärer Hauterkrankungen
Flyer Hautkrebsvorsorge der KBV